Melanie*s Haus- und Tiersitting
  Melanie*s Haus- und Tiersitting                   

AGB's

Sittingtermine,Buchungen und Kündigung:

 

Reservierungen, die mündlich, telefonisch, per Whatsapp, SMS oder per E-Mail erfolgen, sind für beide Seiten verbindlich.

Wenn vereinbarte Sittingtermine nach Reservierung nicht stattfinden sollen/können (Rücktritt), muss dies unverzüglich an „MHS“ gemeldet werden. Für die Vorbereitung und den Ausfall werden 30% des veranschlagten Preises fällig (ohne Fahrtkosten). Dies gilt bei Absagen bis zu 4 Wochen vorher; beim Zeitraum  4 bis 2 Wochen 50 %; ab dem 13. Tag bis 3. Tag 80 %. Danach werden 100 % des Preises fällig, es sei denn der Zeitraum kann anderweitig vermittelt werden.

 

Von den Stornierungsgebühren ausgenommen sind:

- Der Todesfall des Tieres

- Ein Todesfall im engsten Familienkreis

 

Kehren Sie frühzeitig zurück oder wird die Betreuung durch eine Person Ihres Vertrauens übernommen, kann der noch gebuchte Zeitraum, ohne Fahrtkosten, zu 100 % berechnet werden. Bei früherer Rückkehr bittet "MHS" um schnellstmögliche Informationen. 

 

Bei verspäteter Rückkehr bittet „MHS“ ebenfalls um schnellstmögliche Information.

Wenn die vereinbarte Rückkehr der/s Eigentümer/Besitzer/Halter/s/in ausbleibt (unvorhergesehene Ereignisse), wird ein erweiterter Sittingrahmen bis 5 Tage nach dem vereinbarten Datum gewährt (Konditionen wie für reguläres Sitting vereinbart). Danach werden die Verantwortung und der Schlüssel an die angegebene Person Ihres Vertrauens (Ansprechpartner vom Datenblatt) bzw. deren Erben übergeben. Evtl. zusätzlich anfallende Kosten (z.B. Tierheim/Sitter) sind von/m Halter/in oder den Erben zu begleichen. 

 

Ausfall des Tierbetreuers

 

Im Falle das MHS die von Ihnen gebuchte Betreuung nicht ausführen kann aufgrund: -

- höherer Gewalt

- eines Unfalls

- einer schlimmeren Krankheit oder

- eines notwendigen Krankhausaufenthalts wird grundsätzlich keine Haftung für Kosten, die durch den Ausfall oder den Abbruch einer Reise des Besitzers entstehen, übernommen.

 

Haftungsausschluss:

 

Schäden, die das Tier an Hab und Gut von/vom Halter/in oder Sitter/in, sowie an anderen Personen verursacht, müssen vom Halter/in gedeckt werden. 

 

 

Haus-und Kleintiersitting:

 

Für den benannten Sittingzeitraum wird/werden das/die Tier/e (z.B. Katze, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Vögel usw.) in den Räumen des Halters betreut, und die Wohnräume im genannten Rahmen versorgt (z.B. Blumengießen, Briefkasten leeren etc.). 

„MHS“ verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäude, Pflanzen und Tiere zu achten. Für nicht fahrlässig bzw. nicht verschuldete Schäden übernimmt „MHS“ keine Haftung. Durch Sorgfalt wird vielmehr versucht Schäden jeglicher Art zu

vermeiden oder zu mindern. Weiterhin hat „MHS“ auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese auch dem Tierhalter zu melden, oder bei Gefahr für Leib und Leben des Tieres bzw. Gefahr für Hab und Gut des Tierhalters die Polizei, Feuerwehr oder den Handwerkernotdienst (Einbruch, Brand, Rohrbruch etc.)

bzw. den Tierarzt einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind von Besitzer/n, Halter/n zu begleichen, da es sich dabei um Schadenminderungskosten handelt. 

 

Futter u. Zubehör für alle Sittingtiere sind von Halter/in zu stellen; zusätzliches Futter od. Zubehör, das aus gesundheitlichen Gründen des Tieres unbedingt erforderlich sein sollte, werden extra berechnet.

 

Nachschlüssel für die anvertrauten Räume werden nicht angefertigt. Für den Verlust der erhaltenen Schlüssel kommt „MHS“ nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz auf, ebenso für evtl. notwendige Schlossersatzkosten, gilt nicht für komplette Schließanlagen. 

 

Sollte eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen, dann entfällt jegliche Haftung für die Schlüssel (z.B. bei Einwurf in den Briefkasten). Zusätzliche Anfahrten für Schlüsselübergaben können vereinbart werden. Die Kilometerkosten pro gefahren Km (Hin- und Rückfahrt) betragen dann pro Km 0,40 €. 

 

 

Gesundheit und Haftung

 

Der Besitzer/Eigentümer ist verpflichtet die Gebäude/Räume/Anlage mit größter Sorgfalt für den Sittingzeitraum vorzubereiten und im einwandfreien Zustand zu übergeben, um Schäden jeglicher Art zu vermeiden oder zu mindern. 

 

Bei allen Tieren sollten regelmäßige Impfungen stattfinden und eine ansteckende Krankheit oder Verhaltensauffälligkeiten ausgeschlossen sein bzw. über diese informiert werden (unabdingbar für die anderen Sittingtiere u. die Sitter!). Der Impfpass muss sichtbar bereitliegen (z.B. beim Tierfutter) bzw. ausgehändigt werden! Über Wurm- und Ungezieferbefall muss „MHS“ vorab informiert oder es muss vor dem Sittingzeitraum noch eine Kur absolviert werden! 

 

Eine Entscheidung über die Notwendigkeit einer Behandlung trifft der Tierarzt bzw. der/die Halter/in, wenn „MHS“ diese/n erreichen konnte. Die entstandenen Arztkosten, Rezeptgebühren werden unter Vorlage der Quittungen in der Abschlussrechnung verrechnet, zzgl. Fahrtkosten u. Dienstleistungszeit (0,40 €/km). 

 

Bei Todesfall des/eines Tieres wird es beim Tierarzt aufbewahrt, damit der/die Halter/in selbst entscheiden kann, wie das Tier bestattet wird. Die Kosten dafür müssen vom Halter/in übernommen werden. Falls der/die Halter/in verstirbt, müssen die Erben die restlichen Kosten der Betreuung übernehmen, alternativ die genannte Ansprechperson/-partner! Sind keine „Erben“ etc. vorhanden, muss

das/die Tier/e in die Obhut vom Tierheim überlassen werden! (Abweichende Vereinbarungen müssen im Kundendatenblatt festgehalten werden).

Informationspflicht über diesen Vertrag, an die weiter beteiligten Personen z.B. Erben hat der Kunde; dies gilt auch für die Abspeicherung der Namen, Adressdaten und Telefonnummer. 

 

Wenn ein Tier wegläuft/ nicht mehr zurück kommt- z.B. bei Freigänger-Katzen -(trotz Sorgfalt des/r Sitter/in), werden folgende Institutionen informiert:

Tierheim Mülheim, Horbeckstr.35/Tel 372211

Tierschutzverein

(Suchanzeige, Plakate, wenn Foto vorhanden und es gewünscht wird) 

Wenn das Tier trotz aller genannten Aktionen nicht mehr gefunden wird und eine grobe Fahrlässigkeit von „MHS“ ausgeschlossen werden kann (z.B. Sorgfaltsverletzung wie geöffnete Fenster/Türen bei Wohnungskatzen und Vögeln), entfällt jegliche Haftung! Die Kosten müssen von dem/r Besitzer/in übernommen

werden.